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Kosten

Die maximale Höhe der Notargebühren für vollgezogene Tätigkeit wird durch die Rechtsverordnung des Justizminister vom 28 Juni 2004 über maximalen Gebührensätze der Notargebühr geregelt

Notargebühren

Dazu muss man noch Mwst in Höhe von 23 % hinzuzurechnen.

Außerdem ist der Notar verpflichtet:

  • Steuer von zivilrechtlichen Handlungen, sowie Schenkung- und Erbschaftsteuer zu erheben (als Steuerhaftender);

Steuer von zivilrechtlichen Handlungen

Schenkung- und Erbschaftsteuer

 

  • Gerichtsgebühren (betr. Grundbuchantrags) zu erheben und ans zuständige Gericht weiterzuleiten;

 Gerichtsgebühren (Art. 42÷48)

 

Die Erteilung von Informationen und Erläuterungen bezüglich notarieller Tätigkeiten ist kostenlos.

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